§§ 16 bis 19 ErstrG
Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten
Teil 1: Erstreckung
Abschnitt 2: Erstreckung der in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet bestehenden gewerblichen Schutzrechte auf das übrige Bundesgebiet
Unterabschnitt 3: (weggefallen)
§§ 16 bis 19
ErstrG
(weggefallen)
§ 15 ErstrG
§ 20 ErstrG